Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Kurse der J+S-Kaderbildung des Sportamts Thurgau

 

I. Geltungsbereich der AGB

  1. Die vorliegenden AGB gelten für alle Teilnehmenden an Kursen der J+S-Kaderbildung, welche das Sportamt veranstaltet.
  2. Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten in der Schweiz und im Ausland, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein/werden oder die AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

II. Anmeldung und Teilnahmegebühren

  1. Unmittelbar nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden die Anmeldebestätigung inklusive einem Link zu den AGB. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, wobei die Priorisierung gemäss der Ausschreibung im J+S-Kursplan vorgenommen wird. Es gilt kein Anspruch auf die Kursteilnahme. In jedem Kurs wird eine Warteliste geführt.
  2. Nach dem erstmaligen Anmelden für ein Angebot des Sportamts erhalten die Teilnehmenden per Mail einen Benutzernamen und die Web-Adresse für den Zugang zur Kursverwaltungsplattform des Sportamts. Nach der Definition eines Passwortes steht den Teilnehmenden ein persönlicher Bereich zur Verfügung. Im geschützten Bereich sehen die Teilnehmenden ihre Kursanmeldungen und haben Zugriff auf die Details der einzelnen Kurse inklusive den Kursunterlagen. Die Bestimmungen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz (vgl. Art. VII und Art. VIII) sind einzuhalten.
  3. Die Annahme der AGB ist auf der Kursverwaltungsplattform zu bestätigen. Die Teilnehmenden müssen, wenn vorhanden, das online Zusatzformular ausfüllen.
  4. Die Teilnahmegebühren sind je nach Kurs unterschiedlich und sind in den Kursbeschreibungen vermerkt. Sie gelten immer für eine Person. Die Teilnahmegebühren werden nach dem Kurs in Rechnung gestellt.
  5. Die Einladung wird per Mail in der Regel fünf Wochen vor dem Kursbeginn verschickt. Sie enthält die Web-Adresse für den Zugang zum betreffenden Kurs mit allen Details und Kursunterlagen.

 

III. Anreise

  1. Die Teilnehmenden können bei J+S-Kursen online einen SBB-Railcheck zur Reduktion der Reisekosten mit dem Öffentlichen Verkehr bei der AS bestellen. Nicht zugestellte Railchecks (z.B. infolge falscher Adresse, Postzustellungsproblemen oder zu spät bestellter Railchecks) berechtigen nicht zu einer Reisevergütung.
  2. Die Reisespesen gehen in jedem Fall zu Lasten der Teilnehmenden.
  3. Sind die Teilnehmenden beispielsweise aufgrund eines weiten Anfahrweges gezwungen, bereits am Vorabend anzureisen, so sind sie selbst für die Organisation der Übernachtung verantwortlich und tragen dafür auch die vollen Kosten.

 

IV. Durchführung des Angebotes

  1. Das Sportamt behält sich in Ausnahmefällen vor, die Kursleitenden zu wechseln und Änderungen im Ablauf und beim Inhalt der Kurse vorzunehmen.
  2. Zum Bestehen eines J+S-Kurses ist die vollständige Teilnahme am Kurs obligatorisch.
  3. Die aktive Teilnahme an Praxislektionen ist obligatorisch. Wer aufgrund körperlicher Beschwerden (Verletzung oder Krankheit) die Praxislektionen nicht mitmachen kann, meldet dies per Mail nach Möglichkeit bis spätestens drei Wochen vor Kursbeginn dem Sportamt.

 

V. Versicherung

  1. Das Sportamt haftet für ihr vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Jegliche darüber hinaus gehende Haftung wird ausdrücklich wegbedungen.
  2. Der Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden.

 

VI. Absage, Verschiebung und Abbruch der Kurse

  1. Bei Ausfall einer Expertin oder eines Experten oder aus anderen wichtigen Gründen kann das Sportamt die Kurse verschieben oder absagen. Die betroffenen Teilnehmenden werden unmittelbar nach der Verschiebung/Absage per Mail informiert. Wenn möglich wird eine Alternative angeboten. Ist dies nicht möglich oder wird der Alternativkurs von einer betroffenen Teilnehmenden oder einem betroffenen Teilnehmer abgelehnt, werden die Kurskosten rückvergütet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Wird ein Kurs durch eine Teilnehmende oder einen Teilnehmenden abgebrochen, besteht kein Anspruch auf die Rückvergütung der Kurskosten. Können zwingende Gründe (siehe Artikel VI. Abs. 4.) geltend gemacht werden, so werden die Kurskosten anteilsmässig gemäss den bereits bezogenen Leistungen verrechnet.
  3. Meldet sich eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer kurzfristig (weniger als drei Wochen vor Kursbeginn) ohne zwingenden Grund (siehe Artikel VI. Abs. 4.) ab oder bleibt unentschuldigt von der Veranstaltung fern, besteht kein Anspruch auf die Rückvergütung der Kurskosten.
  4. Zwingende Gründe sind Unfall, Krankheit (Arztzeugnis in beiden Fällen zwingend) oder Fälle höherer Gewalt (bspw. Todesfall in der Familie). Abmeldungen müssen immer per Mail direkt an den jeweiligen Kursadministrator erfolgen.

 

VII. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Teilnehmenden verpflichten sich ausdrücklich, alle erhaltenen Passwörter und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und für Dritte unzugänglich aufzubewahren.
  2. Die Teilnehmenden verpflichten sich ausdrücklich, die Adresslisten der Teilnehmenden ausschliesslich für die Organisation von Fahrgemeinschaften zu verwenden. Die Weitergabe der Daten an Dritte sowie der Verkauf der Daten sind verboten.
  3. Das Sportamt verpflichtet sich, die Grundsätze des Datenschutzrechts gemäss den geltenden rechtlichen Grundlagen zu befolgen, insbesondere Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Lernergebnisse der einzelnen Teilnehmenden werden nach Beendigung der Kurse gelöscht. Hingegen speichert das Sportamt Angaben wie Wohn- oder E-Mail-Adresse, um später Informationen über weitere Kurse zuzustellen.

 

VIII. Urheberrecht

  1. Die Teilnehmenden und das Sportamt verpflichten sich, die Grundsätze des Urheberrechtes zu befolgen.
  2. Die Vervielfältigung der Lernmaterialien und der Beiträge der Teilnehmenden ist nur nach deren Einwilligung gestattet. 

 

IX. Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen AGB ist Frauenfeld.

 

Frauenfeld, 18. November 2019